
Migration
Geflüchtete Frauen mit Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten in den Beratungsstellen von FRAU & BERUF praxisnahe Hilfe.
Voraussetzungen einer Beratung
Die Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen für geflüchtete Frauen zum Arbeitsmarkt richten sich nach dem Aufenthaltstitel, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen des des Asylverfahrens vergeben hat. Geflüchtete Frauen mit Zugang zum Arbeitsmarkt können in den Beratungsstellen von FRAU & BERUF beraten werden. Die Beratungen finden in deutscher Sprache statt. Die zu beratenden Frauen müssen sich ausreichende Deutschkenntnisse angeeignet haben, um ein Beratungsgespräch führen zu können. Eine vorgelagerte Migrationsberatung sollte bereits stattgefunden haben.
- Website "Integration von Geflüchteten" des Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (inklusive Online-Test zu Fördermöglichkeiten)
https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/integration-von-gefluechteten - Website "Mehr Land in Sicht. Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein" (inkl. Leitfaden "Arbeiten in Deutschland" in mehreren Sprachen)
https://www.mehrlandinsicht-sh.de/fuer-gefluechtete/ - Website "Stark im Beruf. Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.starkimberuf.de/ - Website des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" Schleswig-Holstein
https://www.iq-netzwerk-sh.de/ - Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
https://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite_node.html